Befüllung der Tagebau-Restseen

Sehr geehrter Herr Stefan Götz,

wir bitten Sie, den folgenden  Antrag in die Tagesordnung der  147. Sitzung des Braunkohlenausschusses des Regionalrates Köln mit aufzunehmen.

Befüllung der Tagebau-Restseen

Die Landschaft im Rheinischen Braunkohle Revier ist seit Jahrzehnten geprägt durch die unterschiedlichen Tagebaue. Sowohl Anwohnerinnen und Anwohner als auch Bergbaugeschädigte müssen täglich mit den Auswirkungen leben. Deshalb ist es wichtig, dass sich im Prozess der Rekultivierung aber auch durch die Schaffung der Tagebaurestseen möglichst viele Menschen in dieser neuen Landschaft wiederfinden und sich mit ihr identifizieren können. Die vielfältige Nutzung durch die Bevölkerung im Anschluss an die Befüllung ist einer der Aspekte, der für die Nutzung der Tagebaue als Restseen spricht.

Hinzu kommt, dass der Versuch einer Wiederherrichtung der ursprünglichen Landschaft auf Grund der Masseverluste in den Tagebauen nur möglich wäre, wenn an anderer Stelle Boden entnommen würde. Dies jedoch würde zu einer weiteren Zerstörung der Landschaft und Natur führen und zwar genau  in einem Gebiet, das ohnehin schwer vorbelastet ist. Zudem würde der Transport von Füllmaterial die Energiebilanz der Gewinnung und des Einsatzes von Braunkohle weiter verschlechtern. Vor diesem Hintergrund ist die Lösung, die Tagebaulöcher als Seen für die Menschen in der Region nutzbar zu machen sinnvoll.

Eine Lösung als See kann jedoch nicht bedeuten, dass solch ein Vorhaben nicht langfristig geplant und überwacht wird, denn die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Nutzerinnen und Nutzer des Sees muss oberste Priorität haben.

Deshalb ist die Beachtung folgender Aspekte unabdingbar:

  1. Da eine wissenschaftliche Überprüfung des Vorhabens ohne eine Offenlegung der Daten nicht möglich ist, sollten alle relevanten Daten einer wissenschaftlichen Überprüfung zugänglich gemacht werden um anschließend  in die notwenige Öffentlichkeitsbeteiligung  einzufließen.
  2. Eine Risikobewertung für die Befüllung und den Betrieb des Sees sollte erstellt und vorgelegt werden.
  1. Der Wasserspiegel des Sees muss so angepasst werden, dass die Auswirkungen auf das Grundwasser in der Region nicht zu Schäden an der Tagesoberfläche führen.
  1. Während der Befüllung der Tagebaurestseen sollte ein Monitoring der Flüsse, die für die Befüllung genutzt werden, sowie der Umgebung des See und des Sees selber erfolgen, um unerwünschte Effekte zu vermeiden.
  1. Ein Entwässerungssystem im Umfeld des Restsees sollte Bestandteil der Nachnutzungskonzeption werden.
  1. Ein Langzeitmonitoring muss eingeführt werden. Dieses sollte nicht nur die Standsicherheit der Böschungen umfassen, sondern sowohl die Geologie und Tektonik als auch die Gewässerqualität und das Grundwasser in der Region beinhalten.
  1. Die Erosionssicherheit der Böschungen muss nachgewiesen werden. Hierbei muss auch der Wellenschlag berücksichtigt werden.
  1. Das Monitoring sollte durch die Abteilung 6 der Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Bergaufsicht begleitet werden.
  1. Die Erfahrungen aus Sachsen Anhalt (Concordia-See und Geiseltalsee) sollten ausgewertet werden und in die Planungen in NRW mit einfließen. Denkbar wäre hier auch eine Erarbeitung und Erprobung eines Langzeitmonitoringsystems durch eine länderübergreifende Arbeitsgruppe, das sowohl für die Seen in Sachsen Anhalt als auch in Nordrhein-Westfalen verwendet werden könnte,.

10. Mit den Planungen für die Tagebaurestseen muss schon jetzt begonnen werden, um notwenige Nachweise und Gutachten erstellen und alle Aspekte in die Planungen mit einfließen lassen zu können.

11. RWE muss Rückstellungen in Form einer Stiftung oder Ähnlichem bilden um sicherzustellen, dass die Folge- bzw. Nachsorgekosten nicht den nachfolgenden Generationen an Steuerzahlern zur Last fallen.

Mit freundlichen Grüßen

Gudrun Zentis

Horst Lambertz

Rolf Beu

f.d.R. Antje Schäfer-Hendricks

(Geschäftsführung)