Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Regionalplan

Sachlicher Teilabschnitt „Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville“

Antrag:

Der Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln bekräftigt seine Absicht, Vorranggebiete für die Gewinnung von hochreinem weißen Quarzkies im Regionalplan Köln auszuweisen.

Zwingend notwendige Voraussetzung hierfür ist jedoch ein ordnungsgemäß durchgeführtes Regionalplanänderungsverfahren, welches eine sachgerechte Abwägung zwischen den potentiellen Standorten ermöglicht. Dies ist aufgrund der bisher von der Bezirksregierung vorgelegten unzureichenden Unterlagen nicht möglich.

Der Regionalrat fordert daher die Bezirksregierung auf, folgende Punkte unverzüglich nachzubessern und spätestens zur Regionalratssitzung im Dezember eine ordnungsgemäße und beschlussfähige Vorlage vorzulegen.

  1. Es ist eine aktualisierte Übersicht über die genehmigten Abbauvorhaben von hochreinem weißen Quarzkies (nicht: Quarzsand) im Regierungsbezirk Köln unter Angabe der Mächtigkeit und der voraussichtlichen Ergiebigkeit vorzulegen.
  2. Es ist – in Zusammenarbeit mit dem geologischen Dienst des Landes NRW – eine aktualisierte Übersicht über die Lagerstätten von hochreinem weißen Quarzkies unter Angabe der Mächtigkeit und einer ersten Bewertung der Abbauwürdigkeit vorzulegen.
  3. Es muss eine sachgerechte, nachvollziehbare und widerspruchsfreie Bedarfsermittlung und -prognose für hochreinen weißen Quarzkies vorgelegt werden, die entweder auf Abfragedaten oder auf volkswirtschaftlichen Ermittlungen beruht. Wenn diese von der Bedarfsermittlung des Regionalrates bei seinem Erarbeitungsbeschluss abweicht, so ist dies nachvollziehbar zu begründen.
  4. Bei den Standortuntersuchungen sind grundsätzlich für alle Standorte die für die Abwägung erforderlichen Untersuchungen und Darstellungen in vergleichbarer Qualität und Tiefe zu erstellen.
    1. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher für alle in Frage kommenden Standorte erforderlich, wobei ggf. auch eine FFH- Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
    2. Die Frage nach vorhandenen Bodendenkmälern ist für alle Standorte zu beantworten.
    3. Für jeden Standort ist der Flächenverbrauch bei Inanspruchnahme des jeweiligen Standortes darzustellen.
  5. Die Zielformulierung muss der aktuellen Rechtssprechung des Verwaltungsgerichts Köln angepasst werden. Dies bedeutet, dass die eigentliche Abwägungsentscheidung auf der Ebene der Regionalplanung als verbindliches Ziel zur Festsetzung von Vorrangebieten getroffen werden muss.
  6. Um sicherzustellen, dass nach der Regionalplanänderung der wertvolle Rohstoff hochreiner weißer Quarzkies auch nur für die hochwertigen Zwecke verwandt wird, für die kein Ersatz durch andere Stoffe möglich ist, sollte bereits jetzt die Vorbereitung zum Abschluss eines entsprechenden landesplanerischen Vertrags erfolgen, welcher dem Regionalrat Köln parallel zur Beschlussfassung über die Regionalplanänderung im Entwurf zur Kenntnis zu geben ist.

Begründung:

Die von der Bezirksregierung Köln erstellte Vorlage zur Ausweisung einer Konzentrationszone zur Abgrabung von hochreinem weißen Quarzkies weist offensichtlich gravierende inhaltliche und verfahrensmäßige Mängel auf, die eine Beschlussfassung am 13.06.2008 aufgrund dieser Unterlagen nicht ermöglicht.

Besonders schwerwiegend erscheinen uns hierbei die nicht wirklich vergleichbaren Untersuchungen bezüglich der verschiedenen Standorte im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Umweltprüfung, deren Ergebnisse sich im Umweltbericht widerspiegeln, die fehlenden FFH- Verträglichkeitsprüfungen, die nicht nachvollziehbare Festsetzung des Rohstoffbedarfs sowie die Missachtung des Standortes Witterschlick in der Abwägung, obwohl dieser von der Bezirksregierung selbst im laufenden Verfahren mit der Abbauwürdigkeit hoch eingestuft wurde.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Beschlussvorschlag „Sonnenhof“ der Bezirksregierung nach eigener Aussage (S. 17) die gesetzliche Vorgabe einer 25-jährigen Versorgungssicherheit nicht erfüllt.

Der Regionalrat Köln erwartet eine sachlich fundierte Zusammenstellung aller für eine sachgerechte Abwägung erforderlicher Fakten für alle potentiellen in Frage kommenden Standorte. Nur dann ist es möglich, die erhöhten Anforderungen an die Ausweisung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung für alle übrigen Gebiete zu erfüllen. In einem solchen Verfahren sind höhere Anforderungen an die Abwägung und die in Frage kommenden Kriterien zu stellen, als dies bei einem einfachen Regionalplanänderungsverfahren in der Regel der Fall ist. Die derzeitige Entwurfsplanung erfüllt diese Anforderungen nicht und es ist eine sorgfältigere Nachbearbeitung der zuvor geschilderten Abwägungsbereiche erforderlich. Sollte es aus rechtlichen Gründen erforderlich sein, ist aufgrund der neuen Erkenntnisse ein erneuter Erörterungstermin unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Letztlich muss der Regionalrat Köln in die Lage versetzt werden, eine sachgerechte Abwägung zwischen der Versorgungssicherheit einerseits und den Umweltbelangen andererseits (inkl. der Berücksichtigung des Flächenverbrauchs) treffen zu können.

Zur weiteren Begründung legen wir die Zusammenfassung der Ergebnisse der Rechtsanwaltskanzlei CBH bei. Das vollständige Gutachten ist im Vorfeld der Sitzung den anderen Fraktionen sowie der Bezirksregierung zugeleitet worden.