8. Änderung des Regionalplans, Teilabschnitt Region Köln

Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) für zweckgebundene Nutzungen Brühl/Phantasialand

hierzu beantragen wir:

Der Regionalrat stellt fest, dass das Verfahren zur 8. Änderung des Regionalplans, Teilabschnitt Region Köln, nicht zu Ende geführt werden kann. Es wird daher ergebnislos eingestellt. Den Verfahrensbeteiligten steht anheim, erneut eine Änderungsverfahren anzustrengen, dass den ökologischen Erfordernissen hinsichtlich des Landschafts- und Naturschutz und den ökonomischen Notwendigkeiten des Betriebs des Freizeitparks gerecht wird.

Begründung:

Der Presse ist zu entnehmen, dass sich der Betreiber des Freizeitparks im laufenden Verfahren mit 16 ha Erweiterungsfläche zufrieden geben will. Es ist zu erwarten, dass zu einem späteren Zeitpunkt die weiterhin für erforderlich gehaltenen zusätzlichen 14 ha dennoch beantragt werden, da er bei der Feststellung bleibt, dass für eine gedeihliche Zukunft seines Betriebes eine Flächenerweiterung um 30 ha notwendig ist. Daher reichen die nunmehr im Raum stehenden 16 ha, so wie ja ursprünglich beschlossen, nach Auffassung des Betreibers nicht aus. Die Genehmigung von 16 ha ist als nur vorläufig zu sehen, angekündigt ist, bei einer günstigeren politischen Wetterlage eine weitere Änderung zu beantragen.

Auf der anderen Seite ist absehbar, dass das Land als Genehmigungsbehörde und der Forst als Eigentümer nicht gewillt sind, die 30 ha Erweiterungsfläche in den Naturpark Rheinland hinein zu genehmigen. Daher macht es keinen Sinn, ein Verfahren zu betreiben, dass absehbar in eine ökologische und ökonomische Sackgasse führt. Zielgerichtet ist es, die Verfahrensbeteiligten aufzufordern nach Konzepten zu suchen, die ohne weiteren Flächenverbrauch den ökonomischen Erfordernissen des Betreibers des Freizeitparks gerecht wird. Dies wird ohne gravierende Veränderungen des Freizeitparkkonzeptes nicht möglich sein. Daher ist es sachgerecht, erneut in das Verfahren einzusteigen.