Planungsstand der Straßenbauprojekte L 240n und L 42n im Kreis Heinsberg

Im Landesstraßenbedarfsplan des Landes NRW von 2006 sind für den Kreis Heinsberg eine Reihe von Straßenbauprojekten vorgesehen. Unter anderem die:

  • L 240n (1.BA) -Neubau in Übach–Palenberg BA L 47 bis L 232 (Boscheln)-,
  • L 240n (2.BA) -Neubau von der L 47 (Übach–Palenberg) bis zur L 42n (Scherpenseel) und die
  • L 42n -Ortsumgehung Geilenkirchen und Übach–Palenberg/Scherpenseel-.

Alle drei Projekte sind im Bedarfsplan – Vorhaben der Stufe 2 – ohne Planfeststellung aufgeführt; also von ihrer verkehrlichen Wertigkeit nachrangig im Bedarfsplan eingestuft, was auch durch die DTV Entlastungszahlen der Bewertungsunterlagen belegt wird. Deshalb sind diese Vorhaben auch nicht Bestandteil des laufenden Landesstraßenausbauplanes 2007-2011.

Anbetracht der geringen Finanzmittel des Landes überrascht es daher, dass der Landesbetrieb NRW Niederlassung Euskirchen bei diesen drei Projekten weitergehende Planungen veranlasst.

Wir fragen daher die Bezirksregierung:

  1. Welche Planungen liegen für die L 240n (1. und 2. BA) sowie die L 42n (Ortsumgehung Geilenkirchen und Übach–Palenberg / Scherpenseel) vor?
  2. Welche Planungen sind für die drei Projekte noch beauftragt?
  3. Liegen zu allen drei Projekten die Umweltverträglichkeitsstudien vor, wenn ja zu welchen Ergebnissen kommen sie?
  4. Warum wurden die drei Straßenprojekte nachbewertet? Führte diese Nachbewertung zu anderen Ergebnissen?
  5. Haben die drei Projekte, die in der Nachbewertung im verkehrlichen Zusammenhang betrachtet wurden, auch einen jeweils eigenen Verkehrswert?
  6. Der  Verlauf dieses 2. Abschnittes der L 240n durchschneidet das Schutzgebiet der Wurm, führt ca. 50 bis 100m direkt am Schloss Rimburg vorbei, verläuft teilweise auf der historischen Trasse der Via Belgica und quert niederländisches Hoheitsgebiet. Wie schätzt die Bezirksregierung die Realisierbarkeit des 2. BA der L 240n vor den Aspekten der Bodendenkmalpflege, des Natur- und Denkmalschutzes ein?
  7. Liegt schon ein Staatsvertrag für das Teilstück auf niederländischem Hoheitsgebiet vor?