Widerrechtliche Gewässerumleitung in Kreuzau-Obermaubach/Staubecken.

Sehr geehrter Herr Deppe,

wir bitten Sie, die folgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Regionalrates am 1. Juli 2016 aufzunehmen.

Widerrechtliche Gewässerumleitung in Kreuzau-Obermaubach/Staubecken.

Aus einem Bericht des WDR, Lokalzeit Aachen, geht hervor, dass der Dresbach in der Gemeinde Kreuzau-Obermaubach, einmündend in den dortigen Stausee, in Richtung Seeeinmündung nicht nur widerrechtlich befestigt wurde. Vielmehr wurde der gesamte Bach vor Einmündung in den See ohne nachweisliche Genehmigung umgeleitet, das dadurch trockengelegte ursprüngliche Bett des Baches und  Randbereiche aufgeschüttet, befestigt und eingesät. Alle Versuche von Kreuzauer Bürgern eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Bachlaufs einschließlich des ökologisch wertvollen vorherigen Mündungsbereiches in den See, zu erwirken scheiterten bisher am Widerstand des zuständigen Wasserverbandes und der Behörden. Vielmehr soll nun die trockengelegte und eingegrünte Seeparzelle, bisher im Besitz des WVER, in Privateigentum übergehen. Die hier geschilderten Vorgänge sind der Bezirksregierung Köln bekannt.

Wir fragen daher: 

  1. Welche Maßnahmen ergreift die Bezirksregierung um alle widerrechtlichen Uferbefestigungen am Dresbach auf den letzten 70m vor seiner Mündung in das Staubecken entfernen zu lassen und damit das gesetzliche Ziel einer naturnahen Gewässerentwicklung im Sinne des § 6 II WHG wieder herzustellen?
  2. Welche Maßnahmen werden weiterhin ergriffen, um den Dresbach, der nachgewiesener Maßen aus seinem ursprünglichen Bett mit rechtswidrigen Mitteln herausgeleitet wurde (LG Aachen 12 OH 11/13), in sein katasterlich erfasstes Bett zurückzuverlegen? In diesem Zusammenhang stellt sich insbesondere die Frage, welche Maßnahmen ergriffen werden, damit das mit Erdreich zugeschüttete Delta des Dresbaches wieder freigelegt und sein vorheriges ökologisch hochwertiges Potential wiederhergestellt wird.
  3. Wie sind aus Sicht der Bezirksregierung Äußerungen von Seiten des zuständigen Wasserverbandes WVER zu bewerten, dass dieser trocken gelegte Deltabereich, ein Teil der Parzelle 435, Gemarkung 10 Obermaubach, an den Grundstückseigentümer der angrenzenden Parzelle 233/98 übertragen werden soll? Soll es für diese Veräußerung eine öffentliche Ausschreibung geben?
  4. Wie kommt es, dass der WVER an der Schaffung dieses rechtswidrigen Tatbestandes beteiligt ist? Welche Erklärungen gibt der WVER der Bezirksregierung gegenüber diesbezüglich ab? Welche Konsequenzen werden aus dieser Beteiligung gezogen?

In diesem Zusammenhang fragen wir weiterhin:

  1. Liegen der Bezirksregierung die ursächlichen Gründe dafür vor, dass die ebenfalls an den Dresbach angrenzende Gewässer- und Böschungsparzelle 406 (zuvor 199/123) aus der Hand des WVER in privates Eigentum übertragen wurde? Ist der Behörde bekannt, welche Rechtsgeschäfte dieser Übertragung zu Grunde lagen?
  2. Ist der Bezirksregierung bekannt, dass einerseits durch Bilder nachgewiesen werden kann, dass im Jahre 2007 keine Verschiebung der Gewässerachse des Dresbaches vorlag, andererseits die bezüglich dieser Vorgänge der Bezirksregierung vorgelegten Akten dennoch auf das Jahr 2007 datiert sind. Liegen der Verwaltung Hinweise darüber vor, dass diese u.a. vom Katasteramt Düren vorgelegten Akten möglicherweise erst in den letzten Monaten gefertigt wurden und nicht im Jahre 2007.
  3. Sollten sich diese Hinweise bestätigen, welche Maßnahmen wird die Bez. Reg. dann gegen die Veränderungen im Grundbuch ergreifen, welche laut Aufmessung vom 24.06.2015 (LG Aachen 12 OH 11/13), zur „Entstehung der Grenze von Flurstück 406 im Jahre 2007 durch Verschmelzung und Sonderung der Achse von Flst. 198/178 Dresbach gemäss LWG ; Katastermat Düren, MK 219, Flur 10“ geführt haben? Dazu ist anzumerken, dass diese Veränderung des Katasters offensichtlich infolge der rechtswidrigen Gewässerumleitung vorgenommen wurde. Das LWG sieht jedoch keine Veränderungen des Grundbuches infolge rechtswidriger Gewässerumleitungen vor.

(Alle Parzellen beziehen sich auf die Gemarkung Obermaubach-Schlagstein  Flur 10, Kreuzau, Kreis Düren.)

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender                   

Gudrun Zentis, Fraktionsmitglied

 f.d.R.: Antje Schäfer-Hendricks,   Geschäftsführung