Metropolregion Rheinland auf einem starken Fundament bauen

Der Regionalrat Köln begrüßt, unabhängig von der Frage einer langfristig ggf. anzustrebenden Reform der sog. Mittelebene in NRW zur Erhöhung der Transparenz und zur Vermeidung von Doppelstrukturen, die Initiative zur Gründung einer Metropolregion Rheinland. Dies ist ein wichtiger Schritt, die regionale Zusammenarbeit auszubauen und das Rheinland neben den bereits existierenden europäischen Metropolregionen zu etablieren.

Im ersten Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans war von einer Metropolregion NRW die Rede, sprich ganz NRW sollte als EINE Metropolregion auftreten. Die Landesregierung ist der Forderung, die unter anderem die Regionalräte Köln und Düsseldorf aufgestellt haben, gefolgt, nunmehr eine Metropolregion Ruhr und eine Metropolregion Rheinland im LEP Entwurf zu benennen. Die Metropolregionen Nordrhein-Westfalens sollen durch verstärkte regionale Kooperationen entwickelt werden. Dies betrifft insbesondere die internationalen Standortvoraussetzungen in den Bereichen Infrastruktur, Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, Wirtschaft, Wissenschaft, sowie Kultur, Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus. Unter Führung der beiden Regierungspräsidentinnen aus Köln und Düsseldorf haben sich die Oberbürgermeister, Landräte und Kammern auf einen Satzungsentwurf für einen Verein Metropolregion Rheinland verständigt.

Für den weiteren Prozess ist aus Sicht des Regionalrates Köln folgendes anzumerken:

  1. Die Gründung des Vereins Metropolregion Rheinland ist ein erster, wichtiger Schritt. Am Ende des Prozesses muss eine demokratisch legitimierte und verfasste Struktur stehen, die durch ein Landesgesetz erreicht werden könnte. Wesentliche Aufgabe des Vereins ist es, die notwendigen Vorarbeiten zur Erreichung dieses Ziels zu leisten. Dies sollte bereits in der Satzung verankert werden (Präambel, Ziele).
  1. Die Aufgaben des Vereins sollten in der Satzung präzisiert werden
  1. Wenn die Metropolregion Rheinland als eigenständige Metropolregion neben der Metropolregion Ruhr geschaffen werden soll, sind Doppelmitgliedschaften auf Dauer ausgeschlossen. Die Stadt Duisburg und der Kreis Wesel können nicht langfristig gleichzeitig Mitglied in der Metropolregion Ruhr und der Metropolregion Rheinland sein. In dem jetzt zu gründenden Verein sollte ihnen daher ein vorübergehender Gaststatus eingeräumt werden mit der Auflage, bis zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt eine endgültige Entscheidung zu treffen, in welcher der beiden Metropolregionen sie Mitglied sein werden. Im Falle einer Entscheidung für den Regionalverband Ruhr erlischt der Gaststatus in der Metropolregion Rheinland automatisch.
  1. Der Prozess zur Schaffung einer Metropolregion Rheinland und der dafür zwingend notwendigen Identität für eine Metropolregion Rheinland wird nur dann erfolgreich sein, wenn auch die politische Beteiligung von Beginn an auf eine breite Basis gestellt wird und damit zugleich eine demokratische Legitimation geschaffen wird. Dem wird der Satzungsentwurf noch nicht gerecht. Der Regionalrat Köln regt daher an, diese Basis zu verbreitern und mehr politische Vertreter aus den Gebietskörperschaften zu entsenden.
  1. Weiterhin erscheint es uns nicht nachvollziehbar, warum die Zusammensetzung des Vorstandes in allen Positionen in der Satzung festgelegt und auf Hauptverwaltungsbeamte und Vertreter der Kammern festgeschrieben wird, eine Beteiligung der politischen sowie weiterer Akteure jedoch von vorneherein ausgeschlossen wird. Im Grundsatz sollte der Vorstand für den operativen Bereich nicht allein zuständig sein.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Götz    (Fraktionsvorsitzender)

Rolf Beu    (Fraktionsvorsitzender)

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